Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Hof Kranichstein:
Folgende Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern und Ferienwohnungen sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen des Hof Kranichstein (Andre Jurack/Katharina Jurack GbR) im folgenden Hotel genannt:
I. Vertragsabschluß, Stornierung des Hotelaufnahmevertrags
1.
Der Hotelaufnahmevertrag kommt zustande durch die Bestätigung einer Buchung/Reservierung seitens des Hotels bzw. durch Annahme eines als verbindlich bezeichneten Angebotes des Hotels durch den Gast.
2. 1.
Buchungen/Reservierungen sind für beide Partner verbindlich.
2.2.
Das Hotel ist berechtigt,
- bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, in Form einer Anzahlung. Art und Höhe der Vorauszahlung sowie die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden;
- nach Vertragsschluss vor oder nach Beginn des Aufenthaltes in begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
2.3.
Eine Stornierung durch den Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die vertragliche Leistung nicht in Anspruch nimmt.
2.4.
Die Regelungen in Nr. I.2.3. gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt (No Show). Die Regelung gilt entsprechend auch bei einer Reduzierung der bestellten Zimmeranzahl und/oder der Aufenthaltsdauer.
3.
Hat das Hotel dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.
4.
Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere vor, wenn höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. den Hotelgast oder den Zweck betreffend, gebucht wurden sowie wenn das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels gefährden können. Ist der Rücktritt des Hotels berechtigt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.
II. Anreise und Abreise
1.
Das Hotel stellt dem Gast das/die reservierten Zimmer/FeWo am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung.
2.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hält das Hotel reservierte Zimmer bis 18.00 Uhr frei. Danach steht es dem Hotel frei, Zimmer anderweitig zu vergeben.
3.
Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Verlässt der Gast das Zimmer erst nach 10.00 Uhr, kann das Hotel bei einer zur Verfügungsstellung bis 16.00 Uhr 50%, ab 16.00 Uhr 100% des Logispreises für diesen Tag zusätzlich verlangen.
4.
Reserviert der Kunde nicht die Gesamtzimmerzahl des Hotels, so kann er keinen Anspruch auf die Nutzung bestimmter Hotelzimmer und/oder Räumlichkeiten erheben.
III. Zahlung, Erfüllungsort
1.
Die vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
2.
Aufgelaufene Forderungen können jederzeit fällig gestellt und unverzügliche Zahlung verlangt werden.
3.
Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, für den ausstehenden Rechnungsbetrag Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Zinsschadens vorbehalten.
4.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
5.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des gebuchten Hotels.
IV. Haftung / Verjährung
1. 1.
Die Haftung des Hotels im Bereich der eigenen Leistungserbringung ist ausgeschlossen, soweit dies nicht in den folgenden Vorschriften anders geregelt ist.
1.2.
Der Haftungsausschluss nach lit. a. gilt nicht für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist dabei jedoch auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen jede Vertragspartei aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
1.3.
Der Haftungsausschluss nach lit. a. gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
1.4.
Der Haftungsausschluss nach lit. a. gilt nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
1.5.
Der Haftungsausschluss nach lit. a. gilt nicht gegenüber Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
1.6.
Soweit die Haftung des Hotels ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
2.
Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen (§ 536a BGB), ist ausgeschlossen.
3.
Die Verjährungsfrist beträgt für Ansprüche des Kunden gegen das Hotel sechs Monate nach Erbringung der vertraglich vereinbarten Hotelleistung. Die kurze Verjährungsfrist gilt zugunsten des Hotels auch bei Ansprüchen aus culpa in contrahendo, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung.
4.
Die Aufbewahrung von Wertsachen kann im Hotelsafe erfolgen. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
5.
Wird dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelgrundstück zur Verfügung gestellt, findet keine Bewachung statt und ein Verwahrungsvertrag kommt nicht zu Stande. Das Hotel haftet bei Abhandenkommen oder Beschädigungen an einem auf dem Hotelgrundstück abgestellten Kraftfahrzeug und/oder für dessen Inhalt grundsätzlich nicht.
V. Schlussbestimmungen
1.
Sofern es sich beim Gast um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Hotel der Sitz des Hotels.
2.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.